Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

Am Beginn einer Einstellung steht eine Probezeit. Sie dient Lehrperson und Schulleitung zum gegenseitigen Kennenlernen und zum Prüfen, ob beide Seiten den Erwartungen an das Arbeitsverhältnis gerecht werden. Während der maximal sechs Monate dauernden Probezeit gelten spezielle Kündigungsfristen. Ohne Kündigung in dieser Zeit wird das Arbeitsverhältnis definitiv. 

Wichtige Links und Formulare

Link 1

Link 2

Link 3

Probezeit

Die Anstellungsbehörde stellt eine Lehrperson auf Probe an. Die Probezeit dient dem gegenseitigen Kennenlernen von Lehrperson und Schulleitung. Während dieser Monate soll ebenfalls geprüft werden können, ob die gegenseitigen Erwartungen an das Arbeitsverhältnis erfüllt werden.

Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten auf das Ende eines Monats gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt im ersten Monat sieben Tage, danach bis Ende der Probezeit einen Monat.

Eine Kündigung durch die Anstellungsbehörde während der Probezeit erfolgt – wie eine ordentliche Kündigung – nach Gewährung des rechtlichen Gehörs mit einer Verfügung.
An die «triftigen Gründe» sind bei einer Kündigung während der Probezeit weniger hohe Anforderungen zu stellen, da es sich um ein Anstellungsverhältnis mit provisorischem Charakter handelt. Dennoch müssen die Kündigungsgründe der Anstellungsbehörde sachlich haltbar und dürfen nicht willkürlich sein.
Die Verfügung muss der betroffenen Person vor Ablauf der Probezeit zugestellt sein, damit die verkürzte Kündigungsfrist anwendbar ist. 

Die Probezeit kann auf maximal sechs Monate festgesetzt werden. Erfolgt während dieser Zeit keine Kündigung, wird das Arbeitsverhältnis definitiv.

Ergibt sich aufgrund von Abwesenheiten vom Arbeitsplatz eine verkürzte Beurteilungszeit, kann die Anstellungsbehörde die Probezeit entsprechend verlängern. Auch bei beabsichtigter Probezeitverlängerung hat die Anstellungsbehörde der betroffenen Person vorab das rechtliche Gehör zu gewähren. Anschliessend hat die Anstellungsbehörde die Verlängerung der Probezeit zu verfügen. Die entsprechende Verfügung muss der betroffenen Person vor Ablauf der Probezeit zugestellt werden.

Bei der Anstellungen einer Stellvertretung, einer Fachreferentin/eines Fachreferenten sowie einer Klassenhilfe gibt es keine Probezeit.

LAV Art. 11        Probezeit

1 Für die Probezeit gilt Artikel 22 PG.

Kommentare

LADV Art. 4        Probezeit

1 Bei Anstellungen für Stellvertretungen gibt es keine Probezeit.

Kommentare

LADV Art. 9c        Probezeit

1 Bei Anstellungen für Fachreferentinnen und Fachreferenten gibt es keine Probezeit.

Kommentare

LADV Art. 9h        Probezeit

1 Bei Anstellungen von Klassenhilfen gibt es keine Probezeit.

Kommentare

PG Art. 22        Probezeit

1 Unter Vorbehalt einer abweichenden Regelung im Einzelfall stellt die Anstellungsbehörde die Angestellten auf Probe an.

2 Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten auf das Ende eines Monats gekündigt werden. Während des ersten Monats beträgt die Kündigungsfrist sieben Tage, während der weiteren Probezeit einen Monat.

3 Die Probezeit dauert unter Vorbehalt von Absatz 4 höchstens sechs Monate. Erfolgt während der Probezeit keine Kündigung, wird das Arbeitsverhältnis definitiv.

4 Verkürzt sich die Beurteilungszeit infolge Abwesenheit vom Arbeitsplatz, kann die Anstellungsbehörde die Probezeit entsprechend verlängern.

Kommentare

PV Art. 13        Grundsatz

1 Das Arbeitsverhältnis der Angestellten wird durch öffentlich-rechtlichen Vertrag unbefristet begründet. Artikel 18 Absatz 1 bleibt vorbehalten.

2 … *

3 Die Probezeit dauert längstens sechs Monate. Erfolgt während der Probezeit keine Kündigung, wird das Arbeitsverhältnis definitiv.

4 Verkürzt sich die Probezeit infolge Abwesenheit vom Arbeitsplatz, kann die Anstellungsbehörde die Probezeit entsprechend verlängern, höchstens jedoch um zwei Monate.

5 … *


* Dieser Inhalt wurde aufgehoben. Weitere Informationen finden Sie in der Änderungstabelle unter https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/2754

Kommentare


Keine Inhalte

Haben Ihnen diese Informationen weitergeholfen? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

 

[themepressdefault:Feedbackformular]

Haben Sie Fragen oder fehlen Ihnen Informationen? Oder haben Sie einen Fehler entdeckt?

Hier wird das Kontakt-Formular angezeigt. Sie können sich aber auch per Tel/Mail bei uns melden: +41 31 633 83 12 / wpgl@be.ch

Anzahl verfügbare Zeichen: 2000
Bitte nur Zahlen eintragen
Bitte nur Zahlen eintragen.
dass meine IP-Adresse gespeichert wird und meine Angaben mittels E-Mail an die zuständige Stelle weitergeleitet werden.

 



[themepressdefault:Kontaktformular]

Was Sie auch noch interessieren könnte:

 


This page has no comments.