Zum Anfang der Metadaten
- Angelegt von APD, Content Management, zuletzt geändert am 10.01.2025
Informationen zum Stand der Gehaltsverarbeitung Lehrpersonen
Monatslöhne
Die Auszahlung der Monatslöhne und Lohnnebenleistungen (Treueprämien, IPB-Saldierungen) für den Monat Dezember wurde fristgerecht per 19. Dezember 2024 sichergestellt.
Einzellektionen und Honorare für Fachreferierende
Die APD konnte für die zweite Auszahlung (Monat Dezember) am 13. Januar 2025 sämtliche vollständig eingegangenen Abrechnungen bis zum Stichtag vom 20. Dezember 2024 verarbeiten.
Mit diesem Verarbeitungsstand liegen wir 1.5 Wochen hinter unserer Soll-Zielsetzung für eine fristgerechte Verarbeitung der Einzellektionen und Honorare für Fachreferierende. Die Verzögerung ist aufgrund von Ferien- und Krankheitsabwesenheiten über die Feiertagswochen entstanden. Die pendenten und neu eingereichten Abrechnungen werden fortlaufend auf den nächsten Auszahlungstermin vom 24. Januar 2025 verarbeitet. Wir bitten Sie, die bestehenden Verzögerungen unsererseits zu entschuldigen und verweisen auf unsere nachfolgende Härtefall-Regelung.
Härtefalle
Befindet sich eine Lehrperson aufgrund fehlender oder unzureichender Lohnzahlung in existenzieller Bedrängnis, bitten wir die Lehrpersonen an Frau Peric, Teamleiterin Gehaltsverarbeitung Lehrpersonen ad Interim (Telefon 031 633 57 82 oder Jelena.Peric1@be.ch) zu verweisen, damit wir eine Lösung finden können.
Prognose für die nächste Gehaltsauszahlung
Die Auszahlung der Monatsgehälter, Lohnnebenleistungen, Einzellektionen und Honorare sollte fristgerecht für den Monat Januar erfolgen.
Informationen zu Lohnmassnahmen und angepassten Anstellungsbedingungen
Lohnmassnahmen per 1. Januar 2025 und 1. August 2025
Der Regierungsrat hat am 4. Dezember 2024 die Lohnmassnahmen 2025 beschlossen. Für das nächste Jahr stehen insgesamt 2.5 Prozent der Lohnsumme für Lohnerhöhung zur Verfügung.
Ab dem 1. Januar werden alle Löhne um 1 Prozent erhöht und damit ein grosser Teil der Teuerung ausgeglichen (Teuerungsausgleich). Nebst den Monats- und Jahresgehältern (siehe auch Gehaltsklassentabellen) wurden in diesem Zusammenhang wurden ebenfalls die Ansätze für Einzellektionen und Honorare für Fachreferierende der Teuerung angepasst. Die neu geltenden Ansätze finden Sie hier: Abrechnung von Einzellektionen - WPGL Kanton Bern.
Für den Gehaltsaufstieg ab 1. August 2025 stehen 1.5 Prozent der Lohnsumme zur Verfügung. Ein Teil dieser Mittel kann, wie bereits in den letzten Jahren, dazu eingesetzt werden, um bei den Lehrpersonen bestehende Lohnrückstände teilweise zu beheben. Über die Verteilung der Gehaltsstufen werden wir Sie im August 2025 informieren. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Wissensplattform: Gehaltsaufstieg
Anpassung der Versicherungsabzüge per 1. Januar 2025
Der Abzug für die Nichtberufsunfallprämie sinkt von 0.339 Prozent auf 0.338 Prozent.
Erhöhung Familien- und Betreuungszulagen
Die Kinder- und Ausbildungszulagen werden ab 1. Januar 2025 an die Teuerung angepasst. Die Kinderzulagen erhöhen sich von 230 auf 250 Franken pro Monat und die Ausbildungszulage von 290 auf 310 Franken pro Monat. Die Anpassung erfolgt aufgrund des Bundesratsbeschlusses zur Erhöhung der Mindestansätze der Familienzulagen.
Im gleichen Schritt werden auch die Betreuungszulagen erhöht. Die Anpassung erfolgt im Umfang des auf den Grundgehältern gewährten Teuerungsausgleichs und beträgt ab 1. Januar 2025 monatlich neu 265 Franken für ein Kind, 190 Franken für zwei Kinder, 120 Franken für drei Kinder und 45 Franken für vier Kinder.
Die Gehaltsempfängerinnen und Gehaltsempfänger erhalten diese Informationen direkt als Beilage zu ihrer Gehaltsabrechnung vom Monat Januar 2025 per Post zugestellt. Die Beilage zur Gehaltsabrechnung finden Sie unter folgendem Link: Beilagen zur Gehaltsabrechnung
Wichtige Informationen
zum Lohnsystem SAP
SAP-ePM – Rückwirkende Mutationen nur noch bis 1. Februar 2024 möglich
Ab dem 9. Januar 2025 können in der SAP-ePM keine Mutationen mehr für die Zeit vor dem 1. Februar 2024 vorgenommen werden, da das Buchungsjahr 2023 in SAP für automatische Buchungen abgeschlossen wurde. Die Daten für das 1. Semester 23/24 sowie frühere Semester stehen Ihnen nur noch im Anzeigemodus zur Verfügung. Allfällige Korrekturen in den geschlossenen Semestern müssen manuell durch die APD vorgenommen werden. Wir bitten Sie, sich direkt bei den zuständigen Fachpersonen der Gehaltsverarbeitung zu melden.
In der SAP-ePM werden die Semester mit dem Hinweis «nur zur Ansicht» gekennzeichnet.
Erhöhung der Altersentlastung (AE) mit Gültigkeit per 1. Februar 2025
Am 4. Februar werden die AE-Prozentsätze bei den betroffenen Anstellungen automatisch angepasst. Ab diesem Datum sind die Erhöhungen auch in der SAP-ePM ersichtlich. Die Erhöhung oder erstmalige Auszahlung erfolgt anhand des Geburtsdatums immer auf den Start des neuen Semesters. Bitte beachten Sie, dass eine erstmalige AE 4 Prozent standardmässig auf Auszahlung erfasst wird. Möchte die Lehrperson die AE auf IPB buchen, ist in der SAP-ePM die entsprechende Mutation vorzunehmen.
Online-Auffrischungsschulungen zu SAP-ePM im Januar 2025
Diese ca. 1½-stündigen. Schulungen richten sich an alle Schulleitungen, Personal- und ePM-Verantwortliche, die bereits mit der SAP-ePM arbeiten. Die gängigsten Problemstellungen bei der Bearbeitung der Pensen auf das neue Semester werden behandelt. Die Termine sind auf der WPGL aufgeschaltet und erfreuen sich grosser Nachfrage: Anmeldung Auffrischungschulungen SAP-ePM
Diverses
Optimierungsvorschlag: Nur ein Einzellektionen-Formular pro Lehrperson innerhalb eines Monats
Teilweise werden für dieselbe stellvertretende Lehrperson mehrere Formulare im gleichen Monat eingereicht. Dies führt zu einem erheblichen und vermeidbaren Mehraufwand. Wir bitten Sie daher, nach Möglichkeit pro Lehrperson und Monat nur ein Formular für die Erfassung von Einzellektionen zu verwenden. Auf diese Weise tragen Sie zu einer effizienteren Bearbeitung der Lohnauszahlungen bei und minimieren Ihre persönlichen Aufwände.
This page has no comments.