Überschrift | Frage | Antwort | |
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Wann endet der Lohnnachgenuss infolge Todesfall bei ausgelaufener Gehaltsfortzahlung inf. Krankheit/Unfall? | Wann endet der Lohnnachgenuss infolge Todesfall bei ausgelaufener Gehaltsfortzahlung infolge Krankheit/Unfall? | Erkrankte oder verunfallte Lehrpersonen erhalten nach Art. 65 PG eine Gehaltsfortzahlung gewährt. Wenn eine (erkrankte oder verunfallte) Lehrperson stirbt, so haben die Hinterbliebenen Anspruch auf Lohnnachgenuss. Falls der Anspruch auf Gehaltsfortzahlung infolge Krankheit oder Unfall innerhalb der Dauer des gewährten Lohnnachgenusses erlischt, endet auch der Lohnnachgenuss auf diesen Zeitpunkt. | |
Erhalte ich bei Fortführung meiner Tätigkeit nach der Pensionierung die Altersentlastung weiterhin? | Erhalte ich als Lehrperson bei Fortführung meiner Tätigkeit nach der Pensionierung die Altersentlastung weiterhin? | Ja. | |
Erhalte ich die Zulage für Klassenlehrpersonen doppelt, wenn ich Klassenlehrperson von zwei Klassen bin? | Erhalte ich die Zulage für Klassenlehrpersonen doppelt, wenn ich Klassenlehrperson von zwei Klassen bin? | Ja. Sie erhalten Zulagen von insgesamt 600 Franken pro Monat. | |
Ist die von mir ausgeübte Nebenbeschäftigung bewilligungspflichtig? | Ist die von mir ausgeübte Nebenbeschäftigung bewilligungspflichtig? | Grundsätzlich müssen alle entschädigten Nebenbeschäftigungen gemeldet und von der Anstellungsbehörde bewilligt werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind lediglich Tätigkeiten im Rahmen der Personalverbände sowie Tätigkeiten in Vereinen, wenn die Tätigkeit ehrenamtlich ist oder nur gegen ein bescheidenes Entgelt ausgeübt wird. | |
Ist die Zulage pensionskassenpflichtig? | Ist die Zulage pensionskassenpflichtig? | Ja, die Zulage ist pensionskassenpflichtig. | |
Kann ein bezahlter Kurzurlaub für Arztbesuche des Kindes bezogen werden? | Kann ein bezahlter Kurzurlaub für Arztbesuche des Kindes bezogen werden? | Planbare Arztbesuche, zu denen das Kind begleitet wird, berechtigen nicht zu bezahltem Kurzurlaub, da diese im Voraus geplant werden können. Solche Arztbesuche sind in die Freizeit zu legen. | |
Kann für diese Funktion eine Äufnung in der IPB erfolgen? | Kann für diese Funktion eine Äufnung in der IPB erfolgen? | Nein, die Funktion wird dem Pool für Spezialaufgaben zugeordnet. Für diese Funktionen in Beschäftigungsgradprozenten kann praxisgemäss ausser der Äufnung der Altersentlastung keine Buchung in der IPB erfolgen. | |
Kann ich die Altersentlastung aufteilen und mir einen Teil auszahlen lassen? | Kann ich die Altersentlastung aufteilen und mir einen Teil auszahlen lassen? | Nein, ein Splitting der Altersentlastung ist nicht zulässig. | |
Kann ich meine Beschwerde zurückziehen? | Kann ich meine Beschwerde zurückziehen? | Ja, eine Beschwerde kann jederzeit zurückgezogen werden. Es können dabei jedoch reduzierte Verfahrenskosten anfallen. Siehe auch Orientierung über das Beschwerdeverfahren. | |
Kann ich mir das geäufnete Guthaben aus IPB/AE-Konto jederzeit auszahlen lassen? | Kann ich mir das geäufnete Guthaben aus IPB/AE-Konto jederzeit auszahlen lassen? | Nein, dies ist während der laufenden Anstellung nicht möglich. Einzig der Bezug in Form eines Urlaubs oder einer Pensenreduktion ist vorgesehen. | |
Muss ich als Lehrperson meine Arbeitszeit erfassen? | Muss ich als Lehrperson meine Arbeitszeit erfassen? | Nach LAG/LAV angestellte Lehrpersonen (sowohl für Lehrfunktionen im engeren Sinn als auch Schulleitungsfunktionen) müssen ihre Arbeitszeit nicht erfassen. Auch ist für sie keine fixe Arbeitszeit von 42 Stunden/Woche ausdrücklich geregelt. Hingegen ist in Art. 40 LAV eine Jahresarbeitszeit von rund 1’930 Stunden festgelegt, innerhalb welcher der Berufsauftrag erfüllt werden muss. Als Richtlinie für die Lehrpersonen dienen dennoch die Rahmenbedingungen der Arbeitszeit der Kantonsangestellten. Eine 100 %-Anstellung entspricht in diesem Fall einer 42h-Woche Art. 124 PV, ein Teilzeitpensum davon der entsprechenden Anzahl Arbeitsstunden pro Woche. | |
Wann muss ich mich entscheiden, ob ich die Altersentlastung in Form einer Pensenreduktion beziehe, oder ob ich sie äufne? | Wann muss ich mich entscheiden, ob ich die Altersentlastung in Form einer Pensenreduktion beziehe, oder ob ich sie äufne? | Der Entscheid muss jeweils auf Beginn des folgenden Schuljahres gefällt werden. Ein unterjähriger Wechsel ist nicht möglich. | |
Wann werden die eingereichten Excel-Formulare verarbeitet? | Wann werden die eingereichten Excel-Formulare verarbeitet? | Die Einzellektionen-Meldungen werden fortlaufend und so rasch wie möglich verarbeitet. Die Auszahlung erfolgt nach der Verbuchung in SAP mit der nächsten Gehaltszahlung, entweder Mitte oder Ende Monat. Als Faustregel muss mit rund einem Monat zwischen Einreichung und Auszahlung gerechnet werden. | |
Was passiert, wenn ich als Lehrerin meine Arbeit nicht mehr ausüben kann, weil diese zu gefährlich oder zu beschwerlich ist? | Was passiert, wenn ich als Lehrerin meine Arbeit nicht mehr ausüben kann, weil diese zu gefährlich oder zu beschwerlich ist? | Schwangere Frauen, die Tätigkeiten nicht mehr ausführen können, weil sie zu gefährlich oder beschwerlich sind, haben Anspruch auf 80 Prozent des Lohnes, sollte ihnen die Anstellungsbehörde keine gleichwertige Ersatzarbeit zuweisen können. (Art. 35 Abs. 3 ArG). | |
Was passiert, wenn ich einen Bildungsurlaub beziehe und noch vor Ablauf der dreijährigen Frist nach Urlaub kündige? | Was passiert, wenn ich als Lehrperson einen Bildungsurlaub beziehe und noch vor Ablauf der dreijährigen Frist nach Urlaub kündige? | Die Lehrperson wird rückerstattungspflichtig. Sie muss für die Urlaubskosten für jedes nicht vollendete Schuljahr zu einem Drittel aufkommen. Falls sie keine weitere Anstellung als Lehrperson im Kanton Bern innerhalb von 3 Monaten annimmt. | |
Was passiert im Falle eines Beschäftigungsgrades > 105 Prozent? | Was passiert im Falle eines Beschäftigungsgrades > 105 Prozent? | In einer Ausnahmesituation (z.B. während einer Stellvertretung) kann ein Beschäftigungsgrad >105 Prozent während maximal sechs Monaten akzeptiert werden. Dies bedingt, dass ein entsprechender Antrag durch die Schulinspektoren geprüft und genehmigt wurde. Bei länger dauernder Überschreitung muss der Lohn auf 105 Prozent gekürzt werden.Bei Personen, die zu einem Beschäftigungsgrad von 105 Prozent und mehr arbeiten, wird im Sinne der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers empfohlen, mittelfristig eine Reduktion des Beschäftigungsgrads auf 100 Prozent vorzunehmen und so die Personen entsprechend zu entlasten. | |
Wem muss ich eine Nebenbeschäftigung melden? | Wem muss ich eine Nebenbeschäftigung melden? | Nebenbeschäftigungen müssen von der Lehrperson der Anstellungsbehörde gemeldet und von dieser bewilligt werden. | |
Wie ist die Stellvertretung der Klassenlehrfunktion inkl. Funktionszulage geregelt? | Wie ist die Stellvertretung der Klassenlehrfunktion inkl. Funktionszulage geregelt? | Gemäss Art. 8 Abs. 2 LADV kann bei Abwesenheiten von Personen, die Spezialaufgaben im Interesse der Schule wahrnehmen, frühestens ab einer Abwesenheitsdauer von einem Monat eine Stellvertretung eingesetzt werden. Sofern es sich also um Anstellungen im Einzellektionenansatz handelt, kann keine Stellvertretung für diese Funktion eingesetzt werden. Bei längeren Stellvertretungen jedoch wird sowohl der entsprechende Beschäftigungsgrad als auch die Funktionszulage auch an die Stellvertretung ausbezahlt. | |
Wie lange dauert der Mutterschaftsurlaub? Wie viel Prozent des Lohnes werden ausbezahlt? | Wie lange dauert der Mutterschaftsurlaub? Wie viel Prozent des Lohnes werden ausbezahlt? | Der Mutterschaftsurlaub dauert 16 Wochen. Das Gehalt wird zu 100 Prozent des Beschäftigungsgrades ausbezahlt. Einzellektionen (Stellvertretungen bis 30 Tage, Fachreferenten und Klassenhilfen) werden für die Berechnung des durchschnittlichen Beschäftigungsgrades nicht berücksichtigt. | |
Wie oft wird die Zulage jährlich ausgerichtet? | Wie oft wird die Zulage jährlich ausgerichtet? | Die Funktionszulage wird 12 mal pro Jahr ausgerichtet. | |
Wie viele bezahlte Pausen stehen mir als Lehrperson zu? | Wie viele bezahlte Pausen stehen mir als Lehrperson zu? | Es muss unterschieden werden zwischen Anrechnung an die Jahresarbeitszeit von 1’930 Arbeitsstunden und der Unterrichtszeit von beispielsweise 28 Lektionen pro Woche (bei 39 SW). Beides entspricht einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent. Für die Berechnung der Jahresarbeitszeit gilt: Sobald eine Lehrperson am Morgen die Arbeit beginnt (Kopieren, Material bereitlegen, Unterrichtsräume einrichten, korrigieren, Besprechungen, etc.…) beginnt die Arbeitszeit. Auch die Pausen bedeuten Arbeitszeit. Die Mittagspause (Verpflegung) zählt nicht als Arbeitszeit. Auch die unterrichtsfreie Arbeitszeit wird als Arbeitszeit berechnet (85 Prozent Unterrichten, Erziehen, Beraten, Begleiten – 12 Prozent Mitarbeit, Zusammenarbeit – drei Prozent Weiterbildung). Für die Berechnung der Unterrichtszeit einer Lehrperson gelten beispielsweise 28 Lektionen (bei 39 SW) pro Woche als 100 Prozent Beschäftigungsgrad. Pausenzeit kann nicht an die Unterrichtszeit angerechnet werden. Im Kindergarten ist die Pausenregelung oftmals noch anders. So werden Pausen an die Lektionen angerechnet. Das bedeutet z.B. 08.20 bis 12.00 Uhr = 220 Minuten = 4,9 Lektionen. | |
Wie viele Tage umfasst ein Monat gemäss Regelung? | Wie viele Tage umfasst ein Monat gemäss Regelung? | Aufgrund der unterschiedlichen Monatslängen wurde der Monat mit einer Länge von 30 Tagen definiert. | |
Wie wird die Zulage für Klassenlehrpersonen gewährt, ist die Leitung einer Klasse auf zwei Personen aufgeteilt? | Wie wird die Zulage für Klassenlehrpersonen in der Höhe von 300 Franken gewährt, wenn die Leitung einer Klasse auf zwei Klassenlehrpersonen aufgeteilt wird? | Die Höhe der Zulage ist abhängig von der Anstellung in Beschäftigungsgradprozenten für die Klassenlehrfunktion. Die fünf Beschäftigungsgradprozente sowie die monatliche Funktionszulage von Fr. 300.- werden pro Klasse (nicht pro Person) gewährt. Wird eine Klasse also gemeinsam geführt, erhalten beide Lehrpersonen je 50 % der Zulage, also Fr. 150.- ausgerichtet. | |
Wird auf der Funktionszulage die Altersentlastung ausgerichtet? | Wird auf der Funktionszulage die Altersentlastung ausgerichtet? | Nein, auf der Funktionszulage wird keine Altersentlastung gewährt. | |
Wo wird der Umfang der Beschäftigungsprozente festgelegt? | Wo wird der Umfang der Beschäftigungsprozente festgelegt? | Der Umfang der Beschäftigungsprozente wird im Pool für Spezialaufgaben festgelegt. Für Funktionen, die aus dem Pool für Spezialaufgaben finanziert werden, die Aufgaben in einer Stellenbeschreibung festzuhalten (Anhang 4 LAV). | |
Wie werden die Beträge in der GK-Tabelle exakt berechnet? | Wie werden die Beträge in der GK-Tabelle exakt berechnet? |
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Welche Klassenlehrpersonen haben ab 01. 08.2024 Anspruch auf die zusätzlichen Entschädigungen? | Welche Klassenlehrpersonen haben ab 1. 8.2024 Anspruch auf die zusätzlichen Entschädigungen? |
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An wen kann ich mich bei Fragen zum Lohnausweis wenden? | An wen kann ich mich bei Fragen zum Lohnausweis wenden? | Auf der Gehaltsabrechnung ist ersichtlich, wer die zuständige Fachperson ist und Auskunft über den Lohnausweis geben kann. | |
Auf dem KSML-Portal im Folder «Bewerbungen sichten» ist die ausgeschriebene Stelle nicht ersichtlich. Warum? | Auf dem KSML-Portal im Folder «Bewerbungen sichten» ist die ausgeschriebene Stelle nicht ersichtlich. Warum? | Die Stelle wird erst angezeigt, sobald die erste Bewerbung eingetroffen ist. Die ausschreibende Stelle wird per E-Mail darüber informiert. | |
Auf wann kann ein Anstellungsverhältnis gekündigt werden? | Auf wann kann ein Anstellungsverhältnis gekündigt werden? | Die Kündigung eines Anstellungsverhältnisses ist nach Ablauf der Sperrfrist unter Einhaltung der Kündigungsfrist auf ein Monatsende möglich. | |
Auf welchen Schulstufen gilt die Verordnungsänderung? | Auf welchen Schulstufen gilt die Verordnungsänderung? | Die Verordnungsänderung wird auf sämtlichen Schulstufen umgesetzt. | |
Darf die Schulleitung einer Lehrperson einen Kurzurlaub bewilligen, damit diese an ein Vorstellungsgespräch gehen kann? | Darf die Schulleitung einer Lehrperson einen Kurzurlaub bewilligen, damit diese an ein Vorstellungsgespräch gehen kann? | Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann in allen Fällen einer ordentlichen Kündigung durch die Anstellungsbehörde (Art. 25 PG) bezahlter Kurzurlaub für Vorstellungsgespräche gewährt werden. Bei Kündigungen durch die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter selbst, kann kein bezahlter Kurzurlaub für die Stellensuche gewährt werden. Selbstredend ist diese Möglichkeit auch bei einer Kündigung aus wichtigem Grund nach Art. 26 PG ausgeschlossen. Der Urlaub wird nicht für die Stellensuche an und für sich, sondern lediglich für Vorstellungsgespräche gewährt. Für das Erstellen des Bewerbungsdossiers und das Studium der Stellenanzeigen kann keine Arbeitszeit gewährt werden. Der bezahlte Kurzurlaub beträgt höchstens einen halben Arbeitstag pro Woche. Wie Absatz 5 von Artikel 156 klarstellt, handelt es sich um einen halben Arbeitstag nach Massgabe des Beschäftigungsgrads. | |
Darf ein Anstellungsverhältnis vor Ablauf der Gehaltsfortzahlung bei Krankheit und Unfall gekündigt werden? | Darf ein Anstellungsverhältnis vor Ablauf der Gehaltsfortzahlung bei Krankheit und Unfall gekündigt werden? | Ja, das ist möglich. Bedingung ist, dass die Sperrfrist abgelaufen ist und ein triftiger Grund vorliegt. Die Verfahrensgrundsätze müssen eingehalten werden. | |
Darf ich während der Arbeitszeit stillen und abpumpen? | Darf ich während der Arbeitszeit stillen und abpumpen? | Ja. Stillende Mütter erhalten für das Stillen oder Abpumpen von Milch insgesamt bis zu drei Arbeitstage pro Monat bezahlten Urlaub. Der Urlaub gilt während des ersten Lebensjahrs des Kindes und wird dem individuellen Beschäftigungsgrad entsprechend berechnet. | |
Das erfasste Stelleninserat kann nicht erstellt werden. Was ist zu tun? | Das erfasste Stelleninserat kann nicht erstellt werden. Was ist zu tun? | In den meisten Fällen ist ein MUSS-Feld nicht ausgefüllt. Diese Felder sind mit roten Balken gekennzeichnet und müssen zwingend ausgefüllt werden. | |
Das Feld Stellenantritt bleibt rot, das Inserat kann nicht abgespeichert werden. Was tun? | Das Feld Stellenantritt bleibt rot, das Inserat kann nicht abgespeichert werden. Was tun? | Bitte unbedingt die Formatierung für dieses Feld beachten. Zuerst Datum DD.MM.YYYY, anschliessend Text eingeben. | |
Das Stelleninserat wurde als Verwaltungsinserat aufgegeben. Kann dieses in ein Stelleninserat für Lehrpersonen umgewandelt werden? | Das Stelleninserat wurde irrtümlicherweise als Verwaltungsinserat aufgegeben. Kann dieses in ein Stelleninserat für Lehrpersonen umgewandelt werden? | Ja, das Inserat ist vom KSML zu entfernen und die Funktion kann korrigiert werden. Wichtig! Rund 10 Min. warten bis zur erneuten Publikation. | |
Die erstellte Bewerbung trifft nicht bei mir ein. Warum? | Die erstellte Bewerbung trifft nicht bei mir ein. Warum? | Jede versandte Bewerbung löst ein Bestätigungsmail aus, welches der Bewerber quittieren muss. Sobald der Aktivierungslink bestätigt ist, wird die Bewerbung weitergeleitet. | |
Diverse Fragen und Antworten im FAQ vom BSV zum Thema Familienzulagen | Diverse Fragen und Antworten im FAQ vom BSV zum Thema Familienzulagen | Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV): Fragen und Antworten zu Familienzulagen | |
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Geht das Ende der Gehaltsfortzahlung bei Krankheit oder Unfall mit einer Kündigung einher? | Geht das Ende der Gehaltsfortzahlung bei Krankheit oder Unfall mit einer Kündigung einher? | Nein. Soll das Anstellungsverhältnis beendet werden, kann es im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst werden oder es muss durch die Anstellungsbehörde gekündigt werden. | |
Gilt die Probezeit auch bei befristeten Anstellungen? | Gilt die Probezeit auch bei befristeten Anstellungen? | Eine Probezeit gilt grundsätzlich für unbefristet und befristet angestellte Lehrpersonen. Ausnahme sind Lehrpersonen/Fachreferenten, die für Einzellektionen angestellt sind. Im Einzelfall kann gem. Art. 22 Abs. 1 PG von einer Probezeit abgesehen werden. Bei befristeten Anstellungsverhältnissen ist die Probezeit zu kürzen (1-2 Monate). | |
Gilt die unterrichtsfreie Zeit als Mutterschaftsurlaub? | Gilt die unterrichtsfreie Zeit als Mutterschaftsurlaub? | Schulferien bzw. unterrichtsfreie Zeit während des Mutterschaftsurlaubs können nicht nachbezogen werden. | |
Gilt eine Probezeit nur, wenn sie vereinbart wurde? | Gilt eine Probezeit nur, wenn sie explizit vereinbart wurde? | Nein, die Probezeit gilt von Gesetzes wegen, ausser wenn im Einzelfall eine abweichende Regelung festgehalten wird. | |
Habe ich nach einer Geburt die Möglichkeit, meinen Beschäftigungsgrad zu reduzieren? | Habe ich nach einer Geburt die Möglichkeit, meinen Beschäftigungsgrad zu reduzieren? | Lehrerinnen haben keinen Anspruch darauf, ihren Beschäftigungsgrad nach der Geburt zu reduzieren. Der Beschäftigungsgrad kann jedoch im gegenseitigen Einverständnis zwischen Anstellungsbehörde und Lehrerin verändert werden. | |
Ich falle für längere Zeit krankheitsbedingt aus, was muss ich tun? | Ich falle für längere Zeit krankheitsbedingt aus, was muss ich tun? | Nehmen Sie umgehend mit der Schulleitung Kontakt auf. Diese erfasst die Abwesenheit mittels elektronischer Pensenmeldung. Ab dem fünften Tag müssen Sie zusätzlich ein Arztzeugnis einreichen. Weitere Zeugnisse sind im Abstand von zwei Monaten nachzureichen. | |
Ich habe einen Unfall erlitten, was muss ich tun? | Ich habe einen Unfall erlitten, was muss ich tun? | Können Sie nicht zum Unterricht antreten, müssen Sie den Unfall umgehend der Schulleitung melden. Füllen Sie zudem die elektronische Unfallmeldung aus. Erfassen Sie die Meldung auch dann, wenn es sich um einen Bagatellunfall handelt und Sie in Ihrer Unterrichtstätigkeit nicht beeinträchtigt sind. | |
Ich habe keine Microsoft Excel Lizenz. Wie kann ich das Excel-Formular öffnen und bearbeiten? | Ich habe keine Microsoft Excel Lizenz. Wie kann ich das Excel-Formular öffnen und bearbeiten? | Die für die Abrechnung genutzte Excel-Datei liegt im xlsx-Format vor. Dieses wird grundsätzlich von verschiedenen Tabellenkalkulations-Programmen unterstützt, allerdings werden Zusatzfunktionen im Einzellektionen-Formular nur in der Excel-Anwendung von Microsoft korrekt angezeigt (z. B. Prüffunktionen und Hilfetexte). Sollten Sie keine MS Office-Lizenz besitzen oder Probleme mit anderen Programmen haben, empfehlen wir Ihnen die Gratis-Online-Version von Excel zu verwenden: Kostenloses Microsoft Office Online | Word, Excel, PowerPoint. Die für Excel Online optimierte Version des Einzellektionen-Formulars finden Sie hier. | |
Ich trete aus dem Schuldienst aus, was passiert mit meiner Treueprämie? | Ich trete aus dem Schuldienst aus, was passiert mit meiner Treueprämie? | Bei Austritt aus dem Schuldienst oder bei Pensionierung besteht kein Anspruch auf eine anteilsmässige (pro-rata) Treueprämie. | |
Ich werde bald pensioniert. Muss ich meine Stelle nun kündigen? | Ich werde bald pensioniert. Muss ich meine Stelle nun kündigen? | Nein. Im Gegensatz zum Austritt aus anderen Gründen muss bei einer Pensionierung das Anstellungsverhältnis nicht gekündigt werden. Informieren Sie die Schulleitung jedoch frühzeitig über die bevorstehende Pensionierung. | |
Ich werde bald pensioniert. Muss ich mich nun selber versichern? | Ich werde bald pensioniert. Muss ich mich nun selber versichern? | Ja unbedingt. Der Versicherungsschutz endet beim Austritt oder spätestens am 30. Tag nach Austritt. Informieren Sie sich bitte frühzeitig über Ihre zukünftige Versicherungssituation. | |
In welchem Umfang steht mir als Lehrperson bezahlter Bildungsurlaub zu? | In welchem Umfang steht mir als Lehrperson bezahlter Bildungsurlaub zu? | Eine Lehrperson kann maximal drei Bildungsurlaube beziehen, die insgesamt nicht länger als sechs Monate dauern. | |
Können Familienzulagen auch nachträglich beantragt werden? | Können Familienzulagen auch nachträglich beantragt werden? | Ja, Familienzulagen können fünf Jahre rückwirkend beantragt werden. | |
Kann auf einem bereits publizierten Stelleninserat die Bewerbungsfrist verlängert werden? | Kann auf einem bereits publizierten Stelleninserat die Bewerbungsfrist verlängert werden? | Ja, dies kann jederzeit gemacht werden. Wichtig! Das Stelleninserat vom KSML entfernen, die Änderung vornehmen und rund 10 Min. warten bis zur erneuten Publikation. | |
Kann der Mutterschaftsurlaub verlängert werden? | Kann der Mutterschaftsurlaub verlängert werden? | Der Mutterschaftsurlaub kann nur dann verlängert werden, wenn das neugeborene Kind aus gesundheitlichen Gründen für mindestens zwei Wochen im Spital behandelt werden muss. | |
Kann eine Stelle sowohl auf dem KSML wie auch auf der SteZe publiziert werden? | Kann eine Stelle sowohl auf dem KSML wie auch auf der SteZe publiziert werden? | Ja, dies ist möglich. Auf der SteZe ist die Stelle aber auf maximal 30 Tage zu befristen. Auf dem KSML kann die Stelle für eine längere Besetzung ausgeschrieben werden. | |
Kann eine Treueprämie vom alten an den neuen Arbeitgeber (Schulortwechsel) übertragen werden? | Kann eine Treueprämie vom alten an den neuen Arbeitgeber (Schulortwechsel) übertragen werden? | Nein, das ist nicht möglich. Ausnahme: die neue Schulleitung ist mit dem Übertrag einverstanden. | |
Kann ich ein mit dem AZMS LP erzeugtes Zwischenzeugnis zu einem Arbeitszeugnis umwandeln? | Kann ich ein mit dem AZMS LP erzeugtes Zwischenzeugnis zu einem Arbeitszeugnis umwandeln? | Das ist im AZMS LP nicht vorgesehen. In dieser Situation empfehlen wir, das ursprüngliche Zwischenzeugnis in Word zu bearbeiten und die notwendigen Anpassungen manuell vorzunehmen (Titel und Zeitform anpassen). | |
Nach wie vielen Jahren habe ich Anspruch auf Treueprämie? | Nach wie vielen Jahren habe ich Anspruch auf Treueprämie? | Erstmals nach zehn, anschliessend nach jeweils fünf weiteren Dienstjahren. | |
Wann / wie wird die Treueprämie ausbezahlt? | Wann / wie wird die Treueprämie ausbezahlt? | Die Treueprämie wird im Monat des Jubiläums zusammen mit dem Monatsgehalt ausbezahlt. Wenn der bezahlte Urlaub nicht im Jahr seiner Fälligkeit bezogen wird, erfolgt ein Übertrag auf die individuelle Pensenbuchhaltung (IPB). Der bezahlte Urlaub verfällt nicht. | |
Wann erhalte ich meinen Lohnausweis? | Wann erhalte ich meinen Lohnausweis? | Die Lohnausweise werden jeweils Ende Januar erstellt und an alle Lehrpersonen wie auch an das Kantonspersonal versendet. | |
Wann soll ich die Anstellungsbehörde über die Schwangerschaft informieren? | Wann soll ich die Anstellungsbehörde über die Schwangerschaft informieren? | Die Information sollte im Interesse aller Beteiligten möglichst früh erfolgen. Eine frühe Information der Anstellungsbehörde, der Schulleitung sowie der Kolleginnen und Kollegen hilft, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass der Gesundheit der werdende Mutter und der des Kindes bestmöglich Rechnung getragen werden kann. Mit einer frühen Information können zudem der Mutterschaftsurlaub und ein allfälliger unbezahlter Urlaub geplant sowie eine Stellvertretung organisiert werden. | |
Was ist, wenn das Anmeldeformular verloren gegangen ist? | Was ist, wenn das Anmeldeformular verloren gegangen ist? | Ohne EO-Anmeldung wird keine Entschädigung entrichtet. Ist das Anmeldeformular verloren gegangen, so stellt die zuständige Ausgleichskasse (siehe Ziffer 9), unter Vorlage des Dienstbüchleins oder des Ausweises über die Kaderbildung von J+S, ein Ersatzformular aus. | |
Was ist der Unterschied zwischen einem Zwischen- und einem Arbeitszeugnis? | Was ist der Unterschied zwischen einem Zwischen- und einem Arbeitszeugnis? | Das Zwischenzeugnis wird während der Anstellung ausgestellt und ist grundsätzlich in der Gegenwart formuliert. Das Arbeitszeugnis wird bei Austritt ausgestellt und ist daher in der Vergangenheit formuliert. | |
Was kostet mich ein Beschwerdeverfahren? | Was kostet mich ein Beschwerdeverfahren? | Beschwerdeverfahren in personalrechtlichen Angelegenheiten sind kostenlos. In den übrigen Verfahren verhält es sich folgendermassen: Erhält die oder der Beschwerdeführende Recht, werden die Verfahrenskosten vom Kanton übernommen. Bei einer ganz oder teilweisen Abweisung der Beschwerde müssen die Verfahrenskosten durch die Beschwerdeführende oder den Beschwerdeführenden getragen werden. Die Kosten bewegen sich dabei zwischen 200 und 4'000 Franken. Siehe auch Orientierung über das Beschwerdeverfahren. | |
Was muss ich mit dem Lohnausweis machen? | Was muss ich mit dem Lohnausweis machen? | Der Lohnausweis ist ein wichtiger Bestandteil der Steuererklärung. Die darin enthaltenen Lohnangaben müssen in die Steuererklärung übertragen werden. Falls der Lohnausweis nicht automatisch vom Arbeitgeber an die Steuerbehörde eingereicht wurde, muss dies von der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer selbständig vorgenommen werden. | |
Welche Bezugsmöglichkeiten bestehen für die Treueprämie? | Welche Bezugsmöglichkeiten bestehen für die Treueprämie? | Es gibt drei verschiedene Bezugsmöglichkeiten A) Vollständige Auszahlung als Geldbetrag | |
Welche Klassenlehrpersonen haben ab 1. 8.2024 Anspruch auf die zusätzlichen Entschädigungen? | Welche Klassenlehrpersonen haben ab 1. 8.2024 Anspruch auf die zusätzlichen Entschädigungen? |
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Welche Voraussetzungen muss meine Beschwerde erfüllen? | Welche Voraussetzungen muss meine Beschwerde erfüllen? | Die Beschwerde muss innert 30 Tagen nach Erhalt der Verfügung schriftlich abgefasst, eigenhändig unterzeichnet und bei der entsprechenden Stelle zusammen mit der angefochtenen Verfügung und den weiteren Beweismitteln eingereicht werden. Die Beschwerde muss nebst einer Begründung auch einen Antrag enthalten, aus dem hervorgeht, wie die angefochtene Verfügung abgeändert werden müsste. Siehe auch Orientierung über das Beschwerdeverfahren. | |
Welche Vorschriften sind bei Schwangeren und stillenden Müttern zu beachten? | Welche Vorschriften sind bei Schwangeren und stillenden Müttern zu beachten? | Schwangere Frauen oder stillende Mütter dürfen nicht länger als die vereinbarte ordentliche Dauer der täglichen Arbeit beschäftigt werden. Die Arbeitszeit von neun Stunden darf keinesfalls überschritten werden. Es liegt in der Verantwortung der Lehrerin selbst, dass sie die Belastung durch stehende Tätigkeiten im Rahmen hält und ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat auf maximal vier Stunden pro Tag beschränkt. Mütter dürfen während acht Wochen nach der Geburt eines Kindes nicht und danach bis zur 16. Wochen nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden. (Art. 131 Abs. 4 PV) | |
Wer erfasst den Abwesenheitsgrund im Falle einer Stellvertretung? | Wer erfasst den Abwesenheitsgrund im Falle einer Stellvertretung? | Die Schulleitung. Sollte die Stellvertretung den Abwesenheitsgrund kennen (weil z. B. freiwillig von abwesender Person mitgeteilt), kann sie dies im dafür vorgesehenen Feld für die Schulleitung bereits vorausfüllen. | |
Wer gilt als nahe Familienangehörige | Wer gilt als nahe Familienangehörige? | Als nahe Familienangehörige gelten neben den eigenen Kindern auch Kinder, welche im gleichen Haushalt leben, verheiratete oder eingetragene Partnerinnen und Partner oder Partnerinnen und Partner, die im gleichen Haushalt leben, Eltern, Schwiegereltern, Eltern der eingetragenen Partnerinnen und Partner, Eltern der Partnerinnen und Partner, die im gleichen Haushalt leben, Grosseltern, Enkel und Geschwister. | |
Weshalb wird mein eingereichtes Formular von der BKD abgelehnt? | Weshalb wird mein eingereichtes Formular von der BKD abgelehnt? | Ein Formular wird dann abgelehnt, wenn es unvollständig ist. Das geschieht hauptsächlich aus den folgenden Gründen:
Stellen Sie deshalb sicher, dass die benötigen Angaben vollständig ausgefüllt sind, bevor Sie den Antrag einreichen. Eine Anpassung des bereits eingereichten, abgelehnten Formulars ist leider nicht möglich. Abgelehnte Formulare müssen von der Schulleitung/Anstellungsbehörde neu erstellt und erneut via Upload-Formular eingereicht werden. Tipp: In Abschnitt 5 des Excel-Formulars finden Sie eine Checkliste, die Ihnen zeigt, ob die Daten vollständig ausgefüllt wurden (ausser für Abschnitt 3 - keine automatische Prüfung). Erst wenn der Status bei den ersten vier Zeilen auf grün ist, ist das Formular vollständig ausgefüllt. | |
Wie hoch ist die Treueprämie als Geldbetrag? | Wie hoch ist die Treueprämie als Geldbetrag? | Die Treueprämie entspricht einem halben Monatslohn. Die Prämie wird mit Hilfe des durchschnittlichen Beschäftigungsgrades und der aktuellen Einreihung berechnet. | |
Wie hoch ist der maximale Beschäftigungsgrad? | Wie hoch ist der maximale Beschäftigungsgrad? | Grundsätzlich ist der maximale Beschäftigungsgrad 100 Prozent. In Ausnahmefällen kann der maximal ausbezahlte Beschäftigungsgrad bei 105 Prozent liegen. | |
Wie hoch ist die Treueprämie als bezahlter Urlaub? | Wie hoch ist die Treueprämie als bezahlter Urlaub? | Bezahlter Urlaub = 1/24 * Jahreslektionen * durchschnittlicher BG der vorausgegangenen fünf Jahre Die Dauer des bezahlten Urlaubs wird in Einzellektionen ausgewiesen. Bei teilweiser Umwandlung der Treueprämie in bezahlten Urlaub erfolgt die Umwandlung im Verhältnis zu 1/24 der Jahreslektionenzahl. | |
Wie kann ich meine Entschädigung geltend machen, wenn ich bei mehreren Arbeitgebern tätig bin? | Wie kann ich meine Entschädigung geltend machen, wenn ich bei mehreren Arbeitgebern tätig bin? | Bei mehreren Arbeitgebenden leiten Sie das Formular an die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber Ihrer Wahl weiter und verlangen von den anderen Arbeitgebenden eine Lohnbescheinigung und legen diese bei. | |
Wie lange dauert ein Beschwerdeverfahren? | Wie lange dauert ein Beschwerdeverfahren? | Das Beschwerdeverfahren dauert im Regelfall zwischen zwei und sechs Monaten. | |
Wie lange ist die Kündigungsfrist und auf wann kann eine Anstellung gekündigt werden? | Wie lange ist die Kündigungsfrist und auf wann kann eine Anstellung gekündigt werden? | Bei regulären Anstellungen beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Die Kündigung muss auf Ende eines Schulsemesters erfolgen. Somit ist eine Einreichung der Kündigung jeweils bis zum 31. Oktober bzw. 30. April möglich. | |
Wie muss ich vorgehen, wenn ich nach der Geburt nicht mehr weiterarbeiten möchte? | Wie muss ich vorgehen, wenn ich nach der Geburt nicht mehr weiterarbeiten möchte? | Die Stelle muss unter Beachtung der ordentlichen Kündigungsfrist (von drei Monaten) auf ein Semesterende gekündigt werden. Es wird empfohlen, erst nach der Geburt zu kündigen. Nach der Geburt kann der Anspruch auf Mutterschaftsurlaub genau bestimmt werden. Komplikationen sind bei einer Geburt leider nicht gänzlich auszuschliessen. So kann es vorkommen, dass eine Lehrerin entgegen jeder Planung weiterhin auf eine Arbeitsstelle angewiesen ist. Auch vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, erst nach der Geburt zu kündigen. Es ist auch möglich, die Anstellung in gegenseitigem Einvernehmen auf einen beliebigen Zeitpunkt zu beenden. Dies wird vorzugsweise ebenfalls erst nach der Geburt vereinbart. | |
Wie und wo kann ich die E-Mail-Benachrichtigungen einstellen? | Wie und wo kann ich die E-Mail Benachrichtigungen einstellen? | Beim Erfassen eines neuen Suchprofils können Sie auswählen, ob Sie generell E-Mail-Benachrichtigungen wünschen und wenn ja, ob Sie zusätzlich auch über SOS-Stellen (Stellenantritt innerhalb der nächsten drei Arbeitstage) informiert werden möchten. | |
Wie viele Tage umfasst der Adoptionsurlaub? | Wie viele Tage umfasst der Adoptionsurlaub? | Der Adoptionsurlaub umfasst zehn Arbeitstage. | |
Wie viele Tage umfasst der Vaterschaftsurlaub resp. Urlaub des anderen Elternteils? | Wie viele Tage umfasst der Vaterschaftsurlaub resp. Urlaub des anderen Elternteils? | Der Urlaub umfasst zehn Arbeitstage | |
Wie werden Lektionen, die aufgrund Abwesenheit einer Klasse ausfallen, betreffend IPB gehandhabt? | Wie werden Lektionen, die aufgrund Abwesenheit einer Klasse (z.B. weil die Klasse im Lager ist) ausfallen, betreffend IPB gehandhabt? | Ausfallende Lektionen müssen in gleichem Mass durch Unterricht kompensiert werden. Ist das nicht möglich, hat dies eine negative Verbuchung in der IPB zur Folge. | |
Wie werden Stellensuchende bei passenden Stellenangeboten benachrichtigt? | Wie werden Stellensuchende bei passenden Stellenangeboten benachrichtigt? | Die Benachrichtigung erfolgt ausschliesslich per E-Mail. Der SMS-Dienst wurde abgelöst. | |
Woran kann es liegen, dass mein Login nicht mehr funktioniert? | Woran kann es liegen, dass mein Login nicht mehr funktioniert? | Logins, die 12 Monate nicht benutzt wurden, werden automatisch gelöscht. Es ist eine Neuregistrierung notwendig. |
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