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Überschrift | Frage | Antwort | |
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Welche Klassenlehrpersonen haben ab 01. 08.2024 Anspruch auf die zusätzlichen Entschädigungen? | Welche Klassenlehrpersonen haben ab 1. 8.2024 Anspruch auf die zusätzlichen Entschädigungen? |
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Welche Klassenlehrpersonen haben ab 1. 8.2024 Anspruch auf die zusätzlichen Entschädigungen? | Welche Klassenlehrpersonen haben ab 1. 8.2024 Anspruch auf die zusätzlichen Entschädigungen? |
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Wie viele Tage umfasst der Vaterschaftsurlaub resp. Urlaub des anderen Elternteils? | Wie viele Tage umfasst der Vaterschaftsurlaub resp. Urlaub des anderen Elternteils? | Der Urlaub umfasst zehn Arbeitstage | |
Frage zum Thema? | Frage 1?? | Antwort 1!! | |
Wo wird der Umfang der Beschäftigungsprozente festgelegt? | Wo wird der Umfang der Beschäftigungsprozente festgelegt? | Der Umfang der Beschäftigungsprozente wird im Pool für Spezialaufgaben festgelegt. Für Funktionen, die aus dem Pool für Spezialaufgaben finanziert werden, die Aufgaben in einer Stellenbeschreibung festzuhalten (Anhang 4 LAV). | |
Wird auf der Funktionszulage die Altersentlastung ausgerichtet? | Wird auf der Funktionszulage die Altersentlastung ausgerichtet? | Nein, auf der Funktionszulage wird keine Altersentlastung gewährt. | |
Wie wird die Zulage für Klassenlehrpersonen gewährt, ist die Leitung einer Klasse auf zwei Personen aufgeteilt? | Wie wird die Zulage für Klassenlehrpersonen in der Höhe von 300 Franken gewährt, wenn die Leitung einer Klasse auf zwei Klassenlehrpersonen aufgeteilt wird? | Die Höhe der Zulage ist abhängig von der Anstellung in Beschäftigungsgradprozenten für die Klassenlehrfunktion. Die fünf Beschäftigungsgradprozente sowie die monatliche Funktionszulage von Fr. 300.- werden pro Klasse (nicht pro Person) gewährt. Wird eine Klasse also gemeinsam geführt, erhalten beide Lehrpersonen je 50 % der Zulage, also Fr. 150.- ausgerichtet. | |
Wie oft wird die Zulage jährlich ausgerichtet? | Wie oft wird die Zulage jährlich ausgerichtet? | Die Funktionszulage wird 12 mal pro Jahr ausgerichtet. | |
Wie ist die Stellvertretung der Klassenlehrfunktion inkl. Funktionszulage geregelt? | Wie ist die Stellvertretung der Klassenlehrfunktion inkl. Funktionszulage geregelt? | Gemäss Art. 8 Abs. 2 LADV kann bei Abwesenheiten von Personen, die Spezialaufgaben im Interesse der Schule wahrnehmen, frühestens ab einer Abwesenheitsdauer von einem Monat eine Stellvertretung eingesetzt werden. Sofern es sich also um Anstellungen im Einzellektionenansatz handelt, kann keine Stellvertretung für diese Funktion eingesetzt werden. Bei längeren Stellvertretungen jedoch wird sowohl der entsprechende Beschäftigungsgrad als auch die Funktionszulage auch an die Stellvertretung ausbezahlt. | |
Kann für diese Funktion eine Äufnung in der IPB erfolgen? | Kann für diese Funktion eine Äufnung in der IPB erfolgen? | Nein, die Funktion wird dem Spezialunterricht zugeordnet. Für diese Funktionen in Beschäftigungsgradprozenten kann praxisgemäss keine Buchung in der IPB erfolgen. | |
Ist die Zulage pensionskassenpflichtig? | Ist die Zulage pensionskassenpflichtig? | Ja, die Zulage ist pensionskassenpflichtig. | |
Erhalte ich die Zulage für Klassenlehrpersonen doppelt, wenn ich Klassenlehrperson von zwei Klassen bin? | Erhalte ich die Zulage für Klassenlehrpersonen doppelt, wenn ich Klassenlehrperson von zwei Klassen bin? | Ja. Sie erhalten Zulagen von insgesamt 600 Franken pro Monat. | |
Auf welchen Schulstufen gilt die Verordnungsänderung? | Auf welchen Schulstufen gilt die Verordnungsänderung? | Die Verordnungsänderung wird auf sämtlichen Schulstufen umgesetzt. | |
Wie werden die Beträge in der GK-Tabelle exakt berechnet? | Wie werden die Beträge in der GK-Tabelle exakt berechnet? |
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Wie lange dauert der Mutterschaftsurlaub? Wie viel Prozent des Lohnes werden ausbezahlt? | Wie lange dauert der Mutterschaftsurlaub? Wie viel Prozent des Lohnes werden ausbezahlt? | Der Mutterschaftsurlaub dauert 16 Wochen. Das Gehalt wird zu 100 Prozent des Beschäftigungsgrades ausbezahlt. Einzellektionen (Stellvertretungen bis 30 Tage, Fachreferenten und Klassenhilfen) werden für die Berechnung des durchschnittlichen Beschäftigungsgrades nicht berücksichtigt. | |
Kann ein bezahlter Kurzurlaub für Arztbesuche des Kindes bezogen werden? | Kann ein bezahlter Kurzurlaub für Arztbesuche des Kindes bezogen werden? | Planbare Arztbesuche, zu denen das Kind begleitet wird, berechtigen nicht zu bezahltem Kurzurlaub, da diese im Voraus geplant werden können. Solche Arztbesuche sind in die Freizeit zu legen. | |
Darf die Schulleitung einer Lehrperson einen Kurzurlaub bewilligen, damit diese an ein Vorstellungsgespräch gehen kann? | Darf die Schulleitung einer Lehrperson einen Kurzurlaub bewilligen, damit diese an ein Vorstellungsgespräch gehen kann? | Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann in allen Fällen einer ordentlichen Kündigung durch die Anstellungsbehörde (Art. 25 PG) bezahlter Kurzurlaub für Vorstellungsgespräche gewährt werden. Bei Kündigungen durch die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter selbst, kann kein bezahlter Kurzurlaub für die Stellensuche gewährt werden. Selbstredend ist diese Möglichkeit auch bei einer Kündigung aus wichtigem Grund nach Art. 26 PG ausgeschlossen. Der Urlaub wird nicht für die Stellensuche an und für sich, sondern lediglich für Vorstellungsgespräche gewährt. Für das Erstellen des Bewerbungsdossiers und das Studium der Stellenanzeigen kann keine Arbeitszeit gewährt werden. Der bezahlte Kurzurlaub beträgt höchstens einen halben Arbeitstag pro Woche. Wie Absatz 5 von Artikel 156 klarstellt, handelt es sich um einen halben Arbeitstag nach Massgabe des Beschäftigungsgrads. | |
Wer erfasst den Abwesenheitsgrund im Falle einer Stellvertretung? | Wer erfasst den Abwesenheitsgrund im Falle einer Stellvertretung? | Die Schulleitung. Sollte die Stellvertretung den Abwesenheitsgrund kennen (weil z. B. freiwillig von abwesender Person mitgeteilt), kann sie dies im dafür vorgesehenen Feld für die Schulleitung bereits vorausfüllen. | |
Ich habe keine Microsoft Excel Lizenz. Wie kann ich das Excel-Formular öffnen und bearbeiten? | Ich habe keine Microsoft Excel Lizenz. Wie kann ich das Excel-Formular öffnen und bearbeiten? | Die für die Abrechnung genutzte Excel-Datei liegt im xlsx-Format vor. Dieses wird grundsätzlich von verschiedenen Tabellenkalkulations-Programmen unterstützt, allerdings werden Zusatzfunktionen im Einzellektionen-Formular nur in der Excel-Anwendung von Microsoft korrekt angezeigt (z. B. Prüffunktionen und Hilfetexte). Sollten Sie keine MS Office-Lizenz besitzen oder Probleme mit anderen Programmen haben, empfehlen wir Ihnen die Gratis-Online-Version von Excel zu verwenden: Kostenloses Microsoft Office Online | Word, Excel, PowerPoint. Die für Excel Online optimierte Version des Einzellektionen-Formulars finden Sie hier. | |
Wann werden die eingereichten Excel-Formulare verarbeitet? | Wann werden die eingereichten Excel-Formulare verarbeitet? | Die Einzellektionen-Meldungen werden fortlaufend und so rasch wie möglich verarbeitet. Die Auszahlung erfolgt nach der Verbuchung in SAP mit der nächsten Gehaltszahlung, entweder Mitte oder Ende Monat. Als Faustregel muss mit rund einem Monat zwischen Einreichung und Auszahlung gerechnet werden. | |
Weshalb wird mein eingereichtes Formular von der BKD abgelehnt? | Weshalb wird mein eingereichtes Formular von der BKD abgelehnt? | Ein Formular wird dann abgelehnt, wenn es unvollständig ist. Das geschieht hauptsächlich aus den folgenden Gründen:
Stellen Sie deshalb sicher, dass die benötigen Angaben vollständig ausgefüllt sind, bevor Sie den Antrag einreichen. Eine Anpassung des bereits eingereichten, abgelehnten Formulars ist leider nicht möglich. Abgelehnte Formulare müssen von der Schulleitung/Anstellungsbehörde neu erstellt und erneut via Upload-Formular eingereicht werden. Tipp: In Abschnitt 5 des Excel-Formulars finden Sie eine Checkliste, die Ihnen zeigt, ob die Daten vollständig ausgefüllt wurden (ausser für Abschnitt 3 - keine automatische Prüfung). Erst wenn der Status bei den ersten vier Zeilen auf grün ist, ist das Formular vollständig ausgefüllt. | |
Ich habe einen Unfall erlitten, was muss ich tun? | Ich habe einen Unfall erlitten, was muss ich tun? | Können Sie nicht zum Unterricht antreten, müssen Sie den Unfall umgehend der Schulleitung melden. Füllen Sie zudem die elektronische Unfallmeldung aus. Erfassen Sie die Meldung auch dann, wenn es sich um einen Bagatellunfall handelt und Sie in Ihrer Unterrichtstätigkeit nicht beeinträchtigt sind. | |
Ich falle für längere Zeit krankheitsbedingt aus, was muss ich tun? | Ich falle für längere Zeit krankheitsbedingt aus, was muss ich tun? | Nehmen Sie umgehend mit der Schulleitung Kontakt auf. Diese erfasst die Abwesenheit mittels elektronischer Pensenmeldung. Ab dem fünften Tag müssen Sie zusätzlich ein Arztzeugnis einreichen. Weitere Zeugnisse sind im Abstand von zwei Monaten nachzureichen. | |
Kann der Mutterschaftsurlaub verlängert werden? | Kann der Mutterschaftsurlaub verlängert werden? | Der Mutterschaftsurlaub kann nur dann verlängert werden, wenn das neugeborene Kind aus gesundheitlichen Gründen für mindestens zwei Wochen im Spital behandelt werden muss. | |
Est-il possible d'être officiellement remplacé lors de cette formation? | Frage 1 | Antwort 1 | |
Darf ich während der Arbeitszeit stillen und abpumpen? | Darf ich während der Arbeitszeit stillen und abpumpen? | Ja. Stillende Mütter erhalten für das Stillen oder Abpumpen von Milch insgesamt bis zu drei Arbeitstage pro Monat bezahlten Urlaub. Der Urlaub gilt während des ersten Lebensjahrs des Kindes und wird dem individuellen Beschäftigungsgrad entsprechend berechnet. | |
Kann ich ein mit dem AZMS LP erzeugtes Zwischenzeugnis zu einem Arbeitszeugnis umwandeln? | Kann ich ein mit dem AZMS LP erzeugtes Zwischenzeugnis zu einem Arbeitszeugnis umwandeln? | Das ist im AZMS LP nicht vorgesehen. In dieser Situation empfehlen wir, das ursprüngliche Zwischenzeugnis in Word zu bearbeiten und die notwendigen Anpassungen manuell vorzunehmen (Titel und Zeitform anpassen). | |
Kann ich meine Beschwerde zurückziehen? | Kann ich meine Beschwerde zurückziehen? | Ja, eine Beschwerde kann jederzeit zurückgezogen werden. Es können dabei jedoch reduzierte Verfahrenskosten anfallen. Siehe auch Orientierung über das Beschwerdeverfahren. | |
Was kostet mich ein Beschwerdeverfahren? | Was kostet mich ein Beschwerdeverfahren? | Beschwerdeverfahren in personalrechtlichen Angelegenheiten sind kostenlos. In den übrigen Verfahren verhält es sich folgendermassen: Erhält die oder der Beschwerdeführende Recht, werden die Verfahrenskosten vom Kanton übernommen. Bei einer ganz oder teilweisen Abweisung der Beschwerde müssen die Verfahrenskosten durch die Beschwerdeführende oder den Beschwerdeführenden getragen werden. Die Kosten bewegen sich dabei zwischen 200 und 4'000 Franken. Siehe auch Orientierung über das Beschwerdeverfahren. | |
Welche Voraussetzungen muss meine Beschwerde erfüllen? | Welche Voraussetzungen muss meine Beschwerde erfüllen? | Die Beschwerde muss innert 30 Tagen nach Erhalt der Verfügung schriftlich abgefasst, eigenhändig unterzeichnet und bei der entsprechenden Stelle zusammen mit der angefochtenen Verfügung und den weiteren Beweismitteln eingereicht werden. Die Beschwerde muss nebst einer Begründung auch einen Antrag enthalten, aus dem hervorgeht, wie die angefochtene Verfügung abgeändert werden müsste. Siehe auch Orientierung über das Beschwerdeverfahren. |
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